Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Ein Mehrwert für alle Beteiligten
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Falls Sie Kenntnis von einer Immobilie haben, die verkauft oder vermietet werden soll, teilen Sie uns dies bitte mit. Für einen erfolgreichen Abschluss zahlen wir Ihnen eine Tippgeber-Prämie in Höhe von 500,- bis 2.500,- EUR, abhängig vom Objektvolumen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Tippgeber-Prämie zu erhalten:
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Tippgeber-Prämie zu erhalten:
- Das Objekt ist uns bisher nicht bekannt.
- Die Immobilie ist nicht bereits öffentlich beworben worden
- Wir erhalten im Nachgang einen Vermittlungsauftrag.
- Die Immobilie wird durch uns erfolgreich veräußert.

Es ist uns nur gestattet, Objekte zu berücksichtigen, die bisher nicht in unserer Datenbank erfasst wurden. Darüber hinaus schließen wir Immobilien aus, die uns von anderen Tippgebern gemeldet wurden. Wir behalten uns auch das Recht vor, bestimmte Objekte abzulehnen.
Sobald eine Immobilie den genannten Anforderungen entspricht, werden wir den Eigentümer kontaktieren. Bevor Sie uns jedoch einen Tipp geben, stellen Sie sicher, dass Sie die Zustimmung des Eigentümers haben und ihn über unsere Kontaktaufnahme informiert haben.
Sobald eine Immobilie den genannten Anforderungen entspricht, werden wir den Eigentümer kontaktieren. Bevor Sie uns jedoch einen Tipp geben, stellen Sie sicher, dass Sie die Zustimmung des Eigentümers haben und ihn über unsere Kontaktaufnahme informiert haben.
Wenn Sie unser Kontaktformular verwenden, erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihrer Übermittlungsdaten. Wenn Sie uns jedoch einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp senden, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Personen, die aus berufsrechtlichen Gründen keine Tippgeberprämien akzeptieren können, wie beispielsweise Rechtsanwälte und Steuerberater, sind von der Prämienzahlung ausgeschlossen. Wir freuen uns jedoch immer über wertvolle Informationen von dieser Gruppe von Personen.
Personen, die aus berufsrechtlichen Gründen keine Tippgeberprämien akzeptieren können, wie beispielsweise Rechtsanwälte und Steuerberater, sind von der Prämienzahlung ausgeschlossen. Wir freuen uns jedoch immer über wertvolle Informationen von dieser Gruppe von Personen.
